Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. August 1989 in Kraft.

Düsseldorf, den 21. Februar 1989

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Wiesbaden, den 24. April 1989

Der Hessische Minister

für Umwelt und Reaktorsicherheit

§ 2