Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 3
Stand: 26.08.2026
Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. August 1989 in Kraft.
Düsseldorf, den 21. Februar 1989
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
Wiesbaden, den 24. April 1989
Der Hessische Minister
für Umwelt und Reaktorsicherheit