Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 2
Stand: 26.08.2026
Soweit sich im Zusammenhang mit der Genehmigung und dem Betrieb oder als dessen Folge sonstige Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind die entsprechenden Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.