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Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 3. August 1982
Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben am 4. März/14. Juli 1982 das Verwaltungsabkommen über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Bahnwasserwerk Natrup-Hagen in Lengerich geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Für den Ministerpräsidenten
und den Minister für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten
Der Kultusminister
Verwaltungsabkommen
über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes
Bahnwasserwerk Natrup-Hagen in Lengerich
Zwischen
dem Land Niedersachsen,
vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover,
und
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf,
wird gem. § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Verzeichnisses der Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind, vom 22. März 1979 (Nds. GVBl. S. 102), und § 140 Abs. 2. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: