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Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 3. August 1982

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben am 4. März/14. Juli 1982 das Verwaltungsabkommen über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Bahnwasserwerk Natrup-Hagen in Lengerich geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Für den Ministerpräsidenten

und den Minister für Ernährung, Landwirtschaft

und Forsten

Der Kultusminister

Verwaltungsabkommen

über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes

Bahnwasserwerk Natrup-Hagen in Lengerich

Zwischen

dem Land Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover,

und

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf,

wird gem. § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Verzeichnisses der Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind, vom 22. März 1979 (Nds. GVBl. S. 102), und § 140 Abs. 2. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1