Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle ,,Schloßbrunnen"in Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle ,,Schloßbrunnen" der Stadt Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzonen IV und D in die Gemarkung Canstein der Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragen, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.

§ 2