Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle ,,Schloßbrunnen" der Stadt Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzonen IV und D in die Gemarkung Canstein der Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragen, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.