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§ 1 NW_26884 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle ,,Schloßbrunnen"in Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle ,,Schloßbrunnen" der Stadt Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzonen IV und D in die Gemarkung Canstein der Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragen, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.