Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dahlinghausen, Landkreis Osnabrück
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 9. April 1973
Hiermit wird folgendes Verwaltungsabkommen bekanntgemacht:
Verwaltungsabkommen
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für
die Wassergewinnungsanlage Dahlinghausen,
Landkreis Osnabrück
Zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf
und
dem Land Niedersachsen,
vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover
wird gemäß § 100 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GV. NW. S. 235), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1969 (GV. NW. 1970 S. 22) und § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nieders. GVBl. S. 457) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: