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Volltext NW_26869 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dahlinghausen, Landkreis Osnabrück

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 9. April 1973

Hiermit wird folgendes Verwaltungsabkommen bekanntgemacht:

Verwaltungsabkommen

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für

die Wassergewinnungsanlage Dahlinghausen,

Landkreis Osnabrück

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf

und

dem Land Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover

wird gemäß § 100 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GV. NW. S. 235), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1969 (GV. NW. 1970 S. 22) und § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nieders. GVBl. S. 457) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: