Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Biggetalsperregesetz
Biggetalsperregesetz§ 10
Stand: 26.08.2026
Die Landesregierung hat den Biggebeitrag im Wege der Rechtsverordnung herabzusetzen oder aufzuheben, wenn die Verpflichtungen, die der Ruhrverband zum Bau der Biggetalsperre eingegangen ist, dies zulassen.