Die Landesregierung hat den Biggebeitrag im Wege der Rechtsverordnung herabzusetzen oder aufzuheben, wenn die Verpflichtungen, die der Ruhrverband zum Bau der Biggetalsperre eingegangen ist, dies zulassen.
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Die Landesregierung hat den Biggebeitrag im Wege der Rechtsverordnung herabzusetzen oder aufzuheben, wenn die Verpflichtungen, die der Ruhrverband zum Bau der Biggetalsperre eingegangen ist, dies zulassen.