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Verordnung zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Viersen§ 3
Stand: 01.01.2000
Die Zweigstelle Vorst der Sparkasse Krefeld im Gebiet der Gemeinde Tönisvorst ist auf die Gemeindesparkasse Tönisvorst zu übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.