Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t
Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 12. Juli 1976
Der Landtag hat am 8. Juli 1976 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Abkommen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Düsseldorf, den 12. Juli 1976
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Heinz Kühn
Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die
Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen
am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung
des Energieprogramms der Bundesregierung
vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlen
reserve von bis zu 10 Mio t
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,
- im folgenden ,,Bund" genannt -
und dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft,
Mittelstand und Verkehr,
- im folgenden ,,Land" genannt -
wird folgendes Abkommen geschlossen: