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Volltext NW_26816 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 12. Juli 1976

Der Landtag hat am 8. Juli 1976 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Abkommen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Düsseldorf, den 12. Juli 1976

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Heinz Kühn

Abkommen

zwischen der Bundesrepublik Deutschland

und dem Land Nordrhein-Westfalen über die

Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen

am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung

des Energieprogramms der Bundesregierung

vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlen

reserve von bis zu 10 Mio t

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,

- im folgenden ,,Bund" genannt -

und dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft,

Mittelstand und Verkehr,

- im folgenden ,,Land" genannt -

wird folgendes Abkommen geschlossen: