Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zugunsten von Unternehmen des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen zu gewährenden Beihilfen zu den Schrumpfungslasten

Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 18. Dezember 1974

Der Landtag hat am 18. Dezember 1974 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Abkommen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zugunsten von Unternehmen des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen zu gewährenden Beihilfen zu den Schrumpfungslasten zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen

an den zugunsten von Unternehmen des Steinkohlenbergbaus

in Nordrhein-Westfalen zu gewährenden Beihilfen zu den

Schrumpfungslasten

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,

- im folgenden Bund genannt -

und

dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr,

- im folgenden Land genannt -

wird folgendes Abkommen geschlossen:

§ 1