Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zugunsten von Unternehmen des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen zu gewährenden Beihilfen zu den Schrumpfungslasten
Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 18. Dezember 1974
Der Landtag hat am 18. Dezember 1974 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Abkommen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zugunsten von Unternehmen des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen zu gewährenden Beihilfen zu den Schrumpfungslasten zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen
an den zugunsten von Unternehmen des Steinkohlenbergbaus
in Nordrhein-Westfalen zu gewährenden Beihilfen zu den
Schrumpfungslasten
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,
- im folgenden Bund genannt -
und
dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr,
- im folgenden Land genannt -
wird folgendes Abkommen geschlossen: