Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969

Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens …

Art 6 Entsprechende Anwendung von Vorschriften

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Vorschriften der Artikel 9, Artikel 10 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 11 des Abkommens vom 28 Mai/2. Juni 1969 gelten für dieses Abkommen entsprechend. Im übrigen bleibt das Abkommen vom 28. Mai/2. Juni 1969 unberührt, soweit nicht vorstehend abweichende Regelungen getroffen worden sind.

Art 5 Art 7