Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969

Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens …

Art 4 Regreßverzicht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26814/4#abs-1 (1) Der Bund verpflichtet sich, der Ruhrkohle mit Wirkung vom 31. Dezember 1973 die Forderungen zu erlassen, die ihm auf Grund seiner Inanspruchnahme aus Bürgschaften für Tilgungsanteile der Annuitäten 1972 und 1973 zustehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26814/4#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Forderungen, die dem Land auf Grund seiner Inanspruchnahme aus Bürgschaften für Tilgungsanteile der Annuitäten 1972 und 1973 zustehen.

Art 3 Art 5