Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen
Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. Juli 1969
Der Landtag hat am 2. Juli 1969 dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Abkommen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai 1969/2. Juni 1969 zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen
an den zur Förderung des Zusammenschlusses der
Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr
zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,
- im folgenden Bund genannt -
und dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
- im folgenden Land genannt -
wird
- angesichts der Absicht von Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr (Muttergesellschaften), ihr Bergbauvermögen mit Aktiven und Passiven auf eine Gesamtgesellschaft im Sinne von § 18 Abs. 2 des Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete vom 15. Mai 1968 (BGBl. I S. 365) - Ruhrkohle Aktiengesellschaft - zu übertragen und
- zur Förderung dieses freiwilligen Zusammenschlusses
folgendes Abkommen geschlossen: