Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem …§ 24 Beurkundung des Prüfungsherganges
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/24#abs-1 (1) Über den Prüfungsverlauf einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/24#abs-2 (2) Die Niederschrift muß Angaben enthalten über
a) die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
b) die zur Prüfung zugezogenen Fachlehrerinnen und Fachlehrer,
c) sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
d) die Prüfungsfächer und die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge,
e) das Gesamtergebnis.