Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern§ 3
Stand: 26.08.2026
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erlassen der Finanzminister und der Innenminister.