Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Kirchensteuergesetz - KiStG); Bekanntmachung der Neufassung
Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen …§ 19
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26715/19#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1963 in Kraft . Mit dem gleichen Zeitpunkt treten alle Vorschriften des bisherigen Landesrechts über die Kirchensteuern außer Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 19 Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 11.12.1985 – I R 207/84Zitiert von 5
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