Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Kirchensteuergesetz - KiStG); Bekanntmachung der Neufassung
Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen …§ 16
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26715/16#abs-1 (1) Die Kirchensteuerordnungen und -beschlüsse bedürfen der staatlichen Anerkennung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26715/16#abs-2 (2) Liegt zu Beginn eines Steuerjahres ein anerkannter Kirchensteuerbeschluß nicht vor, so gilt für das Steuerjahr der vorjährige Kirchensteuerbeschluß weiter, bis ein neuer Kirchensteuerbeschluß anerkannt ist.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 16 Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 19.10.2005 – I R 76/04Kirchensteuer: Kein Verstoß der Regelungen über das besondere Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe gegen Verfassungsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- FG Münster, 15.06.2021 – 4 K 1768/20 Ki
- FG Köln, 09.07.2008 – 11 K 3041/07
- FG Köln, 11.05.2005 – 11 K 3989/03
- FG Düsseldorf, 18.06.2004 – 1 K 6487/02 Ki
- FG Düsseldorf, 18.06.2004 – 1 K 67/03 Ki
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 15.03.2024 – 4 K 2056/21 AO
- FG Münster, 15.03.2024 – 4 K 2372/22 Ki
- FG Düsseldorf, 23.07.2004 – 1 K 4952/02 Ki
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.