Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KAG
KAG§ 1 Kommunalabgaben
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26714/1#abs-1 (1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Dies gilt mit Ausnahme der Erhebung von Steuern ebenfalls für Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß § 114 a der Gemeindeordnung und für gemeinsame Kommunalunternehmen gemäß § 27 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26714/1#abs-2 (2) Gesetz im Sinne des Kommunalabgabengesetzes ist jede Rechtsnorm.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26714/1#abs-3 (3) Die Bestimmungen der §§ 12 bis 22 a gelten auch für Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, die von den Gemeinden und Gemeindeverbänden auf Grund anderer Gesetze erhoben werden, soweit diese keine Bestimmung treffen.
Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 1 KAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 21.10.2008 – 24 K 4693/08Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 07.09.2005 – 10 K 1220/04Zitiert von 1
- OVG NRW, 25.04.1997 – 9 A 4775/95Zitiert von 12
- OVG NRW, 25.04.1997 – 9 A 4821/95Entwässerungsgebühren: Frischwassermaßstab und Auswirkungen erhöhter Reinhalteanforderungen in Trinkwassergewinnungsgebieten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Düsseldorf, 27.02.2018 – 5 K 15795/16Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 02.12.2011 – 25 K 342/11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 – 17 K 1964/20Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 – 17 K 6804/19Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 – 17 K 1667/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 KAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.