Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die nach dem Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) zuständigen Festsetzungsbehörden
Verordnung über die nach dem Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 5. Februar 1957
Auf Grund des § 17 des Schutzbereichgesetzes vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I S. 899) wird verordnet: