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NachbG NRW

§ 8 Voraussetzungen der Errichtung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Der Eigentümer eines Grundstücks darf eine Nachbarwand errichten, wenn

1. die Bebauung seines und des benachbarten Grundstücks bis an die Grenze vorgeschrieben oder zugelassen ist und

2. der Eigentümer des Nachbargrundstücks schriftlich einwilligt.

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