Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NachbG NRW
NachbG NRW§ 49 Anwendungsbereich des Gesetzes
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/49#abs-1 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten - unbeschadet von § 40 - nur, soweit die Beteiligten nichts anderes vereinbaren und eine solche Vereinbarung anderen Vorschriften nicht widerspricht. Die in diesem Gesetz vorgeschriebene Schriftform kann nicht abbedungen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/49#abs-2 (2) Öffentlich-rechtliche Vorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 49 NachbG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 11.09.2026 – 16 K 3947/23Kein Anspruch auf Fällung von Straßenbäumen und Schadensbeseitigung wegen Wurzeleinwuchses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Leverkusen, 06.03.2018 – 21 C 230/15Zitiert von 2
- VG Minden, 03.03.2016 – 9 K 529/15Zitiert von 2
- VG Köln, 24.06.2015 – 18 K 1266/15Zitiert von 3
- VG Minden, 02.06.2009 – 9 L 255/09
- VG Minden, 11.05.2005 – 9 K 4061/04
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 29.08.1997 – 7 A 629/95Rücknahme der Baugenehmigung für eine Windenergieanlage; Wirkungen wie von einem Gebäude Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 NachbG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.