Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NachbG NRW
NachbG NRW§ 27 Niederschlagwasser
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/27#abs-1 (1) Bauliche Anlagen sind so einzurichten, daß Niederschlagwasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/27#abs-2 (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf freistehende Mauern entlang öffentlicher Verkehrsflächen und öffentlicher Grünflächen.