Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NachbG NRW
NachbG NRW§ 22 Errichten einer zweiten Grenzwand
Stand: 29.12.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/22#abs-1 (1) Steht auf einem Grundstück eine bauliche Anlage unmittelbar an der Grenze und wird später auf dem Nachbargrundstück an dieser Grenze eine bauliche Anlage errichtet, aber ohne konstruktiven Verband angebaut, so ist deren Erbauer verpflichtet, den entstandenen Zwischenraum auf seine Kosten in geeigneter Weise so zu schließen, daß Schäden im Bereich des Zwischenraumes, insbesondere durch Gebäudebewegungen und Witterungseinflüsse, an der zuerst errichteten baulichen Anlage vermieden werden. Die hierzu notwendigen Anschlüsse haben sich hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe der vorhandenen baulichen Anlage anzupassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/22#abs-2 (2) Der Erbauer ist berechtigt, auf eigene Kosten durch übergreifende Bauteile einen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechenden Anschluß an die bestehende bauliche Anlage herzustellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/22#abs-3 (3) Muß der Nachbar zur Ausführung seines Bauvorhabens seine Grenzwand tiefer als die zuerst errichtete Grenzwand gründen, so darf er diese unterfangen, wenn
1. dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst notwendig und
2. das Bauvorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26658/22#abs-4 (4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 gelten §§ 16 und 17 entsprechend.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 22 NachbG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Krefeld, 20.12.2018 – 5 C 185/18
- OLG Köln, 13.01.2017 – 19 U 77/16Zitiert von 1
- OLG Hamm, 27.02.2003 – 21 U 93/02
- OLG Köln, 07.05.2015 – 18 U 206/14
- OLG Düsseldorf, 09.07.2012 – I-9 U 138/11
- OLG Hamm, 29.12.2006 – 19 U 92/02Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 NachbG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.