Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen zum deutsch- niederländischen Ausgleichsvertrag
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen zum …§ 1
Stand: 01.01.2000
Die in Artikel 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 10. Juni 1963 der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf den Justizminister übertragen.