Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 274
Verordnung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
2 Normen · Ausgangsfassung vom 04.04.1978 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
24.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.09.2014, Artikel 28
GV. NRW. S. 647
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Historischer Änderungsnachweis
28.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 142
GV. NRW. S. 274
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Historischer Änderungsnachweis
06.12.1990 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.12.1990
GV. NRW. S. 642
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).