Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 274

Verordnung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

2 Normen · Ausgangsfassung vom 04.04.1978 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1
  3. § 2

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    24.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.09.2014, Artikel 28

    GV. NRW. S. 647

  2. Historischer Änderungsnachweis

    28.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 142

    GV. NRW. S. 274

  3. Historischer Änderungsnachweis

    06.12.1990 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.12.1990

    GV. NRW. S. 642

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).