Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz …

Art 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Verhandlung und Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts St. Goar in den in Artikel 1 genannten Angelegenheiten wird dem Oberlandesgericht in Köln übertragen.

Art 1 Art 3