Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz …

Art. 2

Stand: 01.01.2000

Nordrhein-Westfalen

Die Verhandlung und Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts St. Goar in den in Artikel 1 genannten Angelegenheiten wird dem Oberlandesgericht in Köln übertragen.

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