Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten
Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz …Art. 3
Stand: 01.01.2000
Für die bis zum 30. April 1966 anhängig werdenden Verfahren verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.