Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit§ 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/2#abs-1 (1) Mit Ablauf des 31. Dezember 1980 scheiden das Amtsgericht Leverkusen aus dem Bezirk des Landgerichts Düsseldorf und das Amtsgericht Wermelskirchen aus dem Bezirk des Landgerichts Wuppertal aus. Die Amtsgerichte Leverkusen und Wermelskirchen werden ab 1. Januar 1981 dem Landgericht Köln nachgeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/2#abs-2 (2) Der Justizminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 bestimmten Termine anderweit festzusetzen und sie hierbei um längstens zwölf Monate hinauszuschieben, wenn ein Hinausschieben wegen des Standes der Bauarbeiten für den Justizneubau in Köln geboten ist.