Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/1#abs-1 (1) In Langenfeld (Rhld.) wird mit Wirkung vom 1. April 1979 ein neues Amtsgericht errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/1#abs-2 (2) Mit Ablauf des 31. März 1979 scheiden die Gemeinden Hilden und Monheim aus dem Bezirk des Amtsgerichts Düsseldorf sowie die Gemeinde Langenfeld (Rhld.) aus dem Bezirk des Amtsgerichts Leverkusen aus. Ab 1. April 1979 werden die Gemeinden Hilden, Langenfeld (Rhld.) und Monheim dem Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) zugeordnet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/1#abs-3 (3) Das Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) wird dem Landgericht Düsseldorf nachgeordnet.