Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/3#abs-1 (1) Die Gemeinden Frechen und Pulheim scheiden mit Ablauf des 31. Dezember 1989 aus dem Bezirk des Amtsgerichts Köln aus. Mit Wirkung vom 1. Januar 1990 werden die Gemeinde Frechen dem Amtsgericht Kerpen und die Gemeinde Pulheim dem Amtsgericht Bergheim zugeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/3#abs-2 (2) Das Amtsgericht Lechenich wird mit Ablauf des 31. Dezember 1983 aufgehoben. Die Gemeinde Erftstadt wird ab 1. Januar 1984 dem Amtsgericht Brühl zugeordnet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/3#abs-3 (3) Der Justizminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 bestimmten Termine auf frühere Zeitpunkte festzusetzen und sie hierbei um längstens ein Jahr vorzuziehen, wenn dies mit Rücksicht auf den Stand der Baufinanzierung und der Bauarbeiten für das jeweilige Aufnahmegericht möglich ist. Der Justizminister wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 bestimmten Termine zur gerichtsorganisatorischen Umgliederung der Gemeinde Frechen auf spätere Zeitpunkte festzusetzen und sie hierbei um längstens zwei Jahre hinauszuschieben, wenn dies mit Rücksicht auf den Stand der Baufinanzierung oder der Bauarbeiten für das Amtsgericht Kerpen geboten ist.