(1) In Langenfeld (Rhld.) wird mit Wirkung vom 1. April 1979 ein neues Amtsgericht errichtet.
(2) Mit Ablauf des 31. März 1979 scheiden die Gemeinden Hilden und Monheim aus dem Bezirk des Amtsgerichts Düsseldorf sowie die Gemeinde Langenfeld (Rhld.) aus dem Bezirk des Amtsgerichts Leverkusen aus. Ab 1. April 1979 werden die Gemeinden Hilden, Langenfeld (Rhld.) und Monheim dem Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) zugeordnet.
(3) Das Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) wird dem Landgericht Düsseldorf nachgeordnet.