Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991

Bekanntmachung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des …

Art 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26540/3#abs-1 (1) Die Kosten für Amtshandlungen in einem anderen Land trägt jedes Land selbst.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26540/3#abs-2 (2) Die Rechte und Pflichten in dienstrechtlicher Hinsicht bestimmen sich für die Bediensteten, die in einem anderen Land tätig werden, nach den Gesetzen und den sonstigen Bestimmungen ihres eigenen Landes.

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