Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Wahlorgane für die Bundestagswahlen und die Europawahlen
Verordnung über die Wahlorgane für die Bundestagswahlen und die Europawahlen§ 3
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hinweis
Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306))
Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.