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KWahlO

§ 75i Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Wahlleiter des Regionalverbands Ruhr fordert zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr durch öffentliche Bekanntmachung auf. Er soll in der Bekanntmachung darauf hinweisen,

1. dass die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem Stichtag (§ 15 Absatz 1 des Gesetzes) einzureichen sind, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können;

2. wie viele Unterschriften die Listenwahlvorschläge gemäß § 46 h Absatz 5 in Verbindung mit § 46 h Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes enthalten müssen;

3. dass Wählergruppen ihren Wahlvorschlägen die nach § 15a Absatz 1 oder 2 des Gesetzes beizubringenden Unterlagen beifügen müssen;

4. wo Vordrucke für die Wahlvorschläge zu erhalten sind (§ 79) und

5. dass Unionsbürger unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar sind.

§ 75h § 75j