Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KWahlO

KWahlO

§ 75h Wahlscheine, Briefwahlunterlagen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26521/75h#abs-1 (1) Für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ein gemeinsamer Wahlschein nach dem Muster der Anlagen 5b und 5c ausgestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26521/75h#abs-2 (2) Für die dem gemeinsamen Wahlschein beizufügenden Unterlagen gilt in Bezug auf die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr § 20 Absatz 4

1. Nummer 1 (Stimmzettel) mit der Maßgabe,

dass an die Stelle des Wahlbezirks auf dem Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr das Wahlgebiet tritt;

2. Nummer 4 mit der Maßgabe,

dass ein Merkblatt nach dem Muster der Anlagen 8b oder 8c beizufügen ist.

§ 75g § 75i