Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KWahlO
KWahlO§ 75h Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26521/75h#abs-1 (1) Für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ein gemeinsamer Wahlschein nach dem Muster der Anlagen 5b und 5c ausgestellt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26521/75h#abs-2 (2) Für die dem gemeinsamen Wahlschein beizufügenden Unterlagen gilt in Bezug auf die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr § 20 Absatz 4
1. Nummer 1 (Stimmzettel) mit der Maßgabe,
dass an die Stelle des Wahlbezirks auf dem Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr das Wahlgebiet tritt;
2. Nummer 4 mit der Maßgabe,
dass ein Merkblatt nach dem Muster der Anlagen 8b oder 8c beizufügen ist.