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# § 75i NW_26521 (Nordrhein-Westfalen) — Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen

KWahlO  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Wahlleiter des Regionalverbands Ruhr fordert zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr durch öffentliche Bekanntmachung auf. Er soll in der Bekanntmachung darauf hinweisen,

1. dass die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem Stichtag (§ 15 Absatz 1 des Gesetzes) einzureichen sind, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können;

2. wie viele Unterschriften die Listenwahlvorschläge gemäß § 46 h Absatz 5 in Verbindung mit § 46 h Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes enthalten müssen;

3. dass Wählergruppen ihren Wahlvorschlägen die nach § 15a Absatz 1 oder 2 des Gesetzes beizubringenden Unterlagen beifügen müssen;

4. wo Vordrucke für die Wahlvorschläge zu erhalten sind (§ 79) und

5. dass Unionsbürger unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar sind.

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Zitiervorschlag: § 75i NW_26521 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26521/75i

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