Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Landesregierung
Verordnung über Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten …§ 7
Stand: 26.08.2026
Sitz der Landesregierung ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten; für Landesminister, deren Dienststelle an einem Ort außerhalb des Amtssitzes des Ministerpräsidenten liegt, gilt dieser Ort als Sitz der Landesregierung.