Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Landesregierung

Verordnung über Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten …

§ 7

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Sitz der Landesregierung ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten; für Landesminister, deren Dienststelle an einem Ort außerhalb des Amtssitzes des Ministerpräsidenten liegt, gilt dieser Ort als Sitz der Landesregierung.

§ 6 § 8