Sitz der Landesregierung ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten; für Landesminister, deren Dienststelle an einem Ort außerhalb des Amtssitzes des Ministerpräsidenten liegt, gilt dieser Ort als Sitz der Landesregierung.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Sitz der Landesregierung ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten; für Landesminister, deren Dienststelle an einem Ort außerhalb des Amtssitzes des Ministerpräsidenten liegt, gilt dieser Ort als Sitz der Landesregierung.