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Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags …

§ 20 Andere Beweismittel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26511/20#abs-1 (1) Auf Antrag des Vorsitzenden ordnet das zuständige Gericht Beschlagnahmen und Durchsuchungen an, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig ist. Auf die Durchführung der Anordnung finden die Vorschriften des 8. Abschnitts des Ersten Buches zur Strafprozessordnung entsprechende Anwendung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26511/20#abs-2 (2) § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 19 § 21