Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991

Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 20. November 1991

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. November 1991 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991 zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens nach seinem Artikel 13 wird gesondert bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land

Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und

dem Königreich der Niederlande über

grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen

Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen

Das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Niedersachsen, die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande -

im Bewußtsein der aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erwachsenden Vorteile, wie sie in dem am 21. Mai 1980 in Madrid geschlossenen Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften aufgezeigt sind,

in dem Wunsch, diesen Körperschaften und anderen öffentlichen Stellen die Möglichkeit zu verschaffen, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zusammenzuarbeiten -

haben folgendes vereinbart:

Art 1