Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991
Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 20. November 1991
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. November 1991 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991 zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens nach seinem Artikel 13 wird gesondert bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land
Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich der Niederlande über
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Niedersachsen, die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande -
im Bewußtsein der aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erwachsenden Vorteile, wie sie in dem am 21. Mai 1980 in Madrid geschlossenen Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften aufgezeigt sind,
in dem Wunsch, diesen Körperschaften und anderen öffentlichen Stellen die Möglichkeit zu verschaffen, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zusammenzuarbeiten -
haben folgendes vereinbart: