Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991

Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land …

Art 13 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen2 Fassungen

Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem der letzte Unterzeichnerstaat den anderen Unterzeichnerstaaten mitteilt, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind.

Art 11 Art 14