Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und …§ 3 Kündigung
Stand: 26.08.2026
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. 12. 1973, gekündigt werden. Seine Geltungsdauer verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.