Gesetze / Neuartige Lebensmittel-Verordnung
NLV§ 3 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Stand: 29.10.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NLV%202018/3#abs-1 (1) Nach § 58 Absatz 1 Nummer 18, Absatz 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 ein neuartiges Lebensmittel in den Verkehr bringt oder in oder auf einem Lebensmittel verwendet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NLV%202018/3#abs-2 (2) Nach § 59 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission (ABl. L 327 vom 11.12.2015, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2019/1381 (ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 1) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission vom 20. Dezember 2017 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel (ABl. L 351 vom 30.12.2017, S. 72) ein neuartiges Lebensmittel in Verkehr bringt oder in oder auf einem Lebensmittel verwendet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NLV%202018/3#abs-3 (3) Wer eine in Absatz 2 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Absatz 1 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 3 NLV →
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- BGH, 16.04.2015 – I ZR 27/14Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem Trockenextrakt einer Pflanzenwurzel bestehenden Nahrungsergänzungsmittels; Bindungswirkung der Statuserteilung "FS" im Novel-Food-Katalog für die nationalen Gerichte; sekundäre Darlegungslast des Beklagten im Hinblick auf die fehlende Neuartigkeit des Produkts - BohnengewächsextraktZitiert von 38
- VG Berlin, 14.03.2018 – 14 K 328.16Zitiert von 2
- VG Schleswig, 13.12.2016 – 1 B 74/16Zitiert von 2
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- OLG Köln, 15.07.2011 – 6 U 192/10Zitiert von 2
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