Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen
NHGV§ 9 Dienstsiegel der Bezirke
Stand: 25.08.2026
Bezirkssiegel tragen im oberen Halbbogen die Umschrift „Bayern“, im unteren Halbbogen die Umschrift „Bezirk ...“. Bezirke mit eigenem Wappen führen dieses ohne Beiwerk in ihrem Dienstsiegel. Bezirkssiegel haben einen Durchmesser von 35 mm.