Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen
NHGV§ 8 Dienstsiegel der Landkreise
Stand: 25.08.2026
Landkreissiegel tragen im oberen Halbbogen die Umschrift „Bayern“, im unteren Halbbogen die Umschrift „Landkreis ...“. Landkreise mit eigenem Wappen führen dieses ohne Beiwerk in ihrem Dienstsiegel. Landkreissiegel haben einen Durchmesser von 35 mm. Für besondere Zwecke kann ausnahmsweise ein Siegel mit einem kleineren Durchmesser hergestellt werden.