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§ 9 NHGV (Bayern) — Dienstsiegel der Bezirke

Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bezirkssiegel tragen im oberen Halbbogen die Umschrift „Bayern“, im unteren Halbbogen die Umschrift „Bezirk ...“. Bezirke mit eigenem Wappen führen dieses ohne Beiwerk in ihrem Dienstsiegel. Bezirkssiegel haben einen Durchmesser von 35 mm.