Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen
NHGV§ 1 Schreibweise der Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NHGV/1#abs-1 (1) Die amtliche Schreibweise der Namen von Gemeinden richtet sich nach dem vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlichten Gemeindeverzeichnis.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NHGV/1#abs-2 (2) Die amtliche Schreibweise der Namen von Gemeindeteilen richtet sich nach dem Amtlichen Ortsverzeichnis für Bayern in der jeweils geltenden Fassung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NHGV/1#abs-3 (3) Staatliche Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben im Schriftverkehr die amtliche Schreibweise zu verwenden.