Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen

NHGV

§ 1 Schreibweise der Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NHGV/1#abs-1 (1) Die amtliche Schreibweise der Namen von Gemeinden richtet sich nach dem vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlichten Gemeindeverzeichnis.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NHGV/1#abs-2 (2) Die amtliche Schreibweise der Namen von Gemeindeteilen richtet sich nach dem Amtlichen Ortsverzeichnis für Bayern in der jeweils geltenden Fassung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NHGV/1#abs-3 (3) Staatliche Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben im Schriftverkehr die amtliche Schreibweise zu verwenden.

§ 2